| Verschlüsselung | Art. 21(2)(h)Sind Richtlinien und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie vorhanden, einschließlich Verschlüsselungsstandards für Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung? | Art. 9(4)(d)Werden Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung mit branchenüblichen kryptografischen Verfahren verschlüsselt, mit dokumentierten Verfahren für das Schlüsselmanagement? |
| Zugriffskontrolle | Art. 21(2)(i)Gibt es eine formale Zugriffskontrollrichtlinie, die das Least-Privilege-Prinzip durchsetzt, mit dokumentierten Verfahren für die Vergabe und den Entzug von Zugriffsrechten? | Art. 9(4)(c)Gibt es eine formale Richtlinie für Identitäts- und Zugriffsmanagement, die das Least-Privilege-Prinzip, Multi-Faktor-Authentifizierung für kritische Systeme und eine regelmäßige Rezertifizierung der Zugriffsrechte durchsetzt? |
| Identitätsmanagement | Art. 21(2)(i)Gibt es eine formale Zugriffskontrollrichtlinie, die das Least-Privilege-Prinzip durchsetzt, mit dokumentierten Verfahren für die Vergabe und den Entzug von Zugriffsrechten? | Art. 9(4)(c)Gibt es eine formale Richtlinie für Identitäts- und Zugriffsmanagement, die das Least-Privilege-Prinzip, Multi-Faktor-Authentifizierung für kritische Systeme und eine regelmäßige Rezertifizierung der Zugriffsrechte durchsetzt? |
| Authentifizierung und MFA | Art. 21(2)(j)Ist Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierliche Authentifizierung für den Zugriff auf kritische Systeme, Fernzugriffe und privilegierte Konten im Einsatz? | Art. 9(4)(c)Gibt es eine formale Richtlinie für Identitäts- und Zugriffsmanagement, die das Least-Privilege-Prinzip, Multi-Faktor-Authentifizierung für kritische Systeme und eine regelmäßige Rezertifizierung der Zugriffsrechte durchsetzt? |
| Netzwerksicherheit | Art. 21(2)(g)Sind grundlegende Cyberhygiene-Praktiken etabliert und werden sie durchgesetzt, einschließlich Patching, Passwortrichtlinien, Geräteverwaltung und Netzwerksegmentierung? | Art. 9(4)(b)Sind Netzwerksicherheitskontrollen (Segmentierung, Firewalls, Intrusion Prevention) zum Schutz der IKT-Systeme implementiert und werden sie regelmäßig überprüft und gehärtet? |
| Schwachstellenmanagement | Art. 21(2)(e)Gibt es einen Prozess für den Umgang mit Schwachstellen und deren Offenlegung, der die zeitnahe Identifikation, Bewertung und Behebung von Schwachstellen sicherstellt? | Art. 9(4)(a)Gibt es einen formalen Patch- und Schwachstellenmanagementprozess, der die zeitnahe Behebung identifizierter Schwachstellen in allen IKT-Systemen sicherstellt? |
| Protokollierung und Überwachung | Art. 21(2)(f)Sind Sicherheitsmetriken und KPIs definiert, werden sie nachverfolgt und an die Geschäftsleitung berichtet, um die Wirksamkeit der Cybersicherheitskontrollen zu messen? | Art. 10(1)–(4)Betreiben Sie kontinuierliche Überwachungs- und Erkennungsfähigkeiten (SIEM, IDS/IPS, Anomalieerkennung), um IKT-bezogene Vorfälle und anomale Aktivitäten umgehend zu identifizieren? |
| Vorfallsmanagement | Art. 21(2)(b)Gibt es ein dokumentiertes Verfahren zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, das die Phasen Erkennung, Analyse, Eindämmung, Beseitigung und Wiederherstellung abdeckt? | Art. 17(1)–(2)Verfügen Sie über einen dokumentierten Prozess für das IKT-Vorfallsmanagement, der Erkennung, Erfassung, Einstufung, Eskalation, Reaktion und Abschluss abdeckt? |
| Vorfallseinstufung | Art. 23(3)Sind Kriterien für die Einstufung von Vorfällen dokumentiert, die erhebliche Vorfälle anhand der Auswirkungen auf die Diensterbringung, der betroffenen Nutzer, der Dauer und der geografischen Reichweite unterscheiden? | Art. 18(1)Werden Vorfälle anhand dokumentierter, an den DORA-Schwellenwerten ausgerichteter Kriterien als schwerwiegend oder nicht schwerwiegend eingestuft? Art. 18(1)(a)–(g)Berücksichtigt die Einstufung alle quantitativen DORA-Kriterien: Anzahl betroffener Kunden, Transaktionswert, Dauer, geografische Ausbreitung, Datenverluste, Kritikalität der betroffenen Dienste und wirtschaftliche Auswirkungen? |
| Vorfallsmeldung | Art. 23(4)(a)–(b)Kann Ihre Organisation nach Kenntnisnahme eines erheblichen Sicherheitsvorfalls innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung an das CSIRT und innerhalb von 72 Stunden eine Meldung des Sicherheitsvorfalls übermitteln? | Art. 19(4)(a)Kann Ihre Organisation Erstmeldungen zu Vorfällen innerhalb von 4 Stunden nach der Einstufung eines IKT-Vorfalls als schwerwiegend an die zuständige Behörde übermitteln? Art. 19(4)(b)–(c)Verfügen Sie über Prozesse und Vorlagen für die Übermittlung des Zwischenberichts (innerhalb von 72 Stunden) und des Abschlussberichts (innerhalb von 1 Monat) bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen? |
| Incident-Response-Team | Art. 21(2)(b)Gibt es ein dokumentiertes Verfahren zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, das die Phasen Erkennung, Analyse, Eindämmung, Beseitigung und Wiederherstellung abdeckt? | Art. 17(2)Ist ein dediziertes Incident-Response-Team mit definierten Rollen, Eskalationswegen, Bereitschaftsverfahren und Handlungsbefugnis während IKT-Vorfällen eingerichtet? |
| Nachbereitung von Vorfällen | Art. 21(2)(b)Führen Sie für erhebliche Vorfälle Nachbereitungen mit Ursachenanalyse durch, deren Erkenntnisse in Verbesserungen des Risikomanagements einfließen? | Art. 17(3)Führen Sie für alle schwerwiegenden IKT-Vorfälle formale Nachbereitungen mit Ursachenanalyse durch, deren Erkenntnisse in den Risikomanagementrahmen zurückfließen? |
| Betriebskontinuität | Art. 21(2)(c)Sind Pläne für Geschäftsfortführung und Notfallwiederherstellung dokumentiert, decken sie alle kritischen Dienste ab, enthalten sie definierte RTO-/RPO-Ziele und werden sie mindestens jährlich getestet? | Art. 11(1)–(11)Sind Pläne für IKT-Geschäftsfortführung und Notfallwiederherstellung dokumentiert, werden sie mindestens jährlich getestet, von der Geschäftsleitung genehmigt und decken sie alle kritischen Geschäftsfunktionen ab? |
| Datensicherung und Wiederherstellung | Art. 21(2)(c)Sind Backup-Verfahren mit definiertem Umfang, definierter Häufigkeit und sicherer externer Speicherung implementiert, mit regelmäßigen Wiederherstellungstests? | Art. 12(1)–(7)Verfügen Sie über Backup- und Wiederherstellungsrichtlinien, die Umfang, Häufigkeit und sichere Speicherorte festlegen, mit regelmäßigen Wiederherstellungstests? |
| Krisenmanagement | Art. 21(2)(c)Gibt es einen Krisenmanagementrahmen mit definierten Eskalationsverfahren, Kommunikationsplänen und einem benannten Krisenmanagementteam? | Art. 14(1)–(2)Sind IKT-Krisenkommunikationspläne dokumentiert, die interne und externe Benachrichtigungsverfahren, Rollen und Richtlinien zur verantwortungsvollen Offenlegung festlegen? |
| Drittparteien-Risikomanagement | Art. 21(2)(d)Gibt es eine dokumentierte Richtlinie zur Sicherheit der Lieferkette, die die Beschaffung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen abdeckt und Sicherheitsanforderungen an Lieferanten enthält? | Art. 28(2)Hat das Leitungsorgan eine Strategie für das IKT-Drittparteienrisiko genehmigt, die mit dem übergreifenden IKT-Risikomanagementrahmen abgestimmt ist und mindestens jährlich überprüft wird? |
| Lieferanten-Due-Diligence | Art. 21(2)(d)Bewerten Sie die Cybersicherheitslage und -praktiken direkter Lieferanten und Dienstleister, bevor Sie Vereinbarungen eingehen? | Art. 28(4)Wird vor dem Eingehen neuer Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern eine gründliche Due Diligence und Risikobewertung durchgeführt, insbesondere für kritische oder wichtige Funktionen? |
| Lieferantenverträge | Art. 21(2)(d)Enthalten Lieferantenverträge Cybersicherheitsanforderungen, Pflichten zur Meldung von Vorfällen sowie Audit- und Bewertungsrechte? | Art. 30(2)(a)Enthalten Verträge mit IKT-Drittdienstleistern klare Service Level Agreements (SLAs) mit quantitativen Leistungszielen, Überwachungsmaßnahmen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung? Art. 30(3)(e)Enthalten Verträge für kritische oder wichtige IKT-Dienstleistungen uneingeschränkte Audit- und Inspektionsrechte, einschließlich Vor-Ort-Zugang und der Nutzung gemeinsamer Audits (Pooled Audits)? |
| Lieferantenüberwachung | Art. 21(2)(d)Werden Lieferkettenrisiken und die Cybersicherheitsleistung der Lieferanten laufend überwacht und regelmäßig neu bewertet? | Art. 28(5)Unterliegen kritische oder wichtige IKT-Drittdienstleister einer kontinuierlichen Überwachung und formalen Leistungsüberprüfungen mindestens einmal jährlich? |
| Risikobewertung | Art. 21(2)(a)Gibt es eine formale, dokumentierte Risikoanalysemethodik, die Cybersicherheitsrisiken für Netz- und Informationssysteme identifiziert und bewertet? | Art. 8(2)–(6)Gibt es einen formalen Prozess zur IKT-Risikoidentifikation und -bewertung, der mindestens jährlich, nach wesentlichen Änderungen und nach schwerwiegenden IKT-Vorfällen durchgeführt wird? |
| Informationssicherheitsrichtlinie | Art. 21(2)(a)Hat das Leitungsorgan eine umfassende Informationssicherheitsrichtlinie genehmigt, die alle Netz- und Informationssysteme abdeckt und mindestens jährlich überprüft wird? | Art. 9(1)–(2)Sind umfassende IKT-Sicherheitsrichtlinien und -standards dokumentiert, von der Geschäftsleitung genehmigt, an alle Mitarbeitenden kommuniziert und werden sie regelmäßig überprüft? |
| Security-Awareness-Schulung | Art. 20(2), Art. 21(2)(g)Gibt es ein Programm für Cybersicherheitsbewusstsein und -schulung für alle Mitarbeitenden, einschließlich der Mitglieder des Leitungsorgans, mit regelmäßigen Auffrischungen? | Art. 13(6)Gibt es ein Programm zur Sensibilisierung und Schulung für IKT-Sicherheit, das alle Mitarbeitenden (einschließlich der Geschäftsleitung) erfasst, regelmäßig aktualisiert wird und DORA-spezifische Pflichten umfasst? |
| Änderungsmanagement | Art. 21(2)(e)Gibt es einen formalen Änderungsmanagementprozess für Netz- und Informationssysteme, der eine Bewertung der Sicherheitsauswirkungen und Tests umfasst? | Art. 9(4)(e)Sind Verfahren für das IKT-Änderungsmanagement vorhanden, die kontrollierte, getestete und genehmigte Änderungen an IKT-Systemen und Anwendungen sicherstellen? |
| Sicherheitstests | Art. 21(2)(f)Gibt es definierte Richtlinien und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit, einschließlich regelmäßiger Sicherheitstests? | Art. 24(1)–(2)Haben Sie ein Programm zum Testen der digitalen operationalen Resilienz etabliert, das risikobasiert ist, kritische IKT-Systeme abdeckt und mindestens jährlich überprüft wird? |
| Penetrationstests | Art. 21(2)(f)Gibt es definierte Richtlinien und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit, einschließlich regelmäßiger Sicherheitstests? | Art. 25(1)Werden mindestens jährlich Penetrationstests an kritischen IKT-Systemen durchgeführt, die reale Angriffsszenarien simulieren? |
| Meldung von Sicherheitsverletzungen | Art. 23(4)(a)–(b)Kann Ihre Organisation nach Kenntnisnahme eines erheblichen Sicherheitsvorfalls innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung an das CSIRT und innerhalb von 72 Stunden eine Meldung des Sicherheitsvorfalls übermitteln? | Art. 19(4)(a)Kann Ihre Organisation Erstmeldungen zu Vorfällen innerhalb von 4 Stunden nach der Einstufung eines IKT-Vorfalls als schwerwiegend an die zuständige Behörde übermitteln? |
| Menschliche Aufsicht | Art. 20(1)Erhält das Leitungsorgan regelmäßig (mindestens vierteljährlich) Berichte über die Cybersicherheitsrisikolage und den Fortschritt der Risikobehandlung? | Art. 5(1)–(2)Hat das Leitungsorgan einen IKT-Risikomanagementrahmen mit klaren Rollen, Verantwortlichkeiten und Berichtslinien definiert, genehmigt und die Letztverantwortung dafür übernommen? |